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Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft

Das Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft bestätigt, dass Baden-Württemberg eine der effizientesten Krankenhauslandschaften Deutschlands hat. Für die zukünftige Krankenhausplanung gibt es neun Handlungsempfehlungen.

Für die Krankenhausplanung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Vor dem Hintergrund der jüngst vom Bund verabschiedeten Krankenhausreform soll diese Planung der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten künftig nicht mehr anhand der Fachabteilungen, sondern über Leistungsgruppen erfolgen. So soll die bestmögliche stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten am richtigen Standort zukunftsfest sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund hatte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, das ab sofort auf der Webseite des Ministeriums öffentlich abrufbar ist. Es soll als Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung dienen und in sechs Regionalgesprächen im Land mit den beteiligten Akteuren ausführlich erörtert werden. Dies gab Gesundheitsminister Manne Lucha bekannt.

Medizinische Versorgung bereits auf gutem Niveau

„Dieses Gutachten wird eine maßgebliche Grundlage sein, um die Krankenhausstrukturen Baden-Württembergs bedarfsgerecht und anhand einer Planung nach Leistungsgruppen weiterzuentwickeln“, erklärte Lucha. „Das Gutachten macht deutlich, dass sich die medizinische Versorgung im Land grundsätzlich bereits auf einem sehr guten Niveau befindet. Es weist aber auch darauf hin, dass es in manchen Bereichen Nachsteuerungsbedarf gibt, um weiter eine hohe Versorgungsqualität zu gewährleisten und auch in Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.“

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hatte vor dem Hintergrund der bundesweiten Krankenhausreform das Gutachten bei dem Beratungsunternehmen Partnerschaft Deutschland (PD) in Auftrag gegeben. Es enthält unter anderem eine Ist-Analyse der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg. Dafür wurden die Leistungsgruppen, die in dem am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)enthalten sind, auf die derzeitige Krankenhauslandschaft Baden-Württembergs übertragen. Diese Leistungsgruppen werden künftig die derzeitigen Fachabteilungen in den Krankenhäusern ablösen.

Darüber hinaus wurden von den Gutachtern auch spezielle Themen wie die geburtshilfliche und geriatrische Versorgung analysiert. Auch eine Prognose hinsichtlich zukünftiger stationärer Versorgungsbedarfe bis 2035 wurde erstellt. Zudem wurde im Gutachten die Verzahnung von rettungsdienstlicher mit stationärer Versorgung analysiert.

Planung nach Leistungsgruppen und Leistungskonzentration unter aktiver Steuerung des Ministeriums

„Baden-Württemberg hat eine der effizientesten Krankenhauslandschaften Deutschlands. Das haben uns die Gutachter bestätigt. Darauf können wir sehr stolz sein“, betonte Minister Lucha. Das zeigten nicht zuletzt die Strukturkennzahlen Baden-Württembergs im Bundesvergleich, aber auch die guten Erreichbarkeiten für die Bevölkerung. Dennoch betrug auch in Baden-Württemberg die Bettenauslastung im Jahr 2022 nur 70 Prozent (Bundesdurchschnitt: 69 Prozent). Die Gutachterinnen und Gutachter geben Baden-Württemberg für die zukünftige Krankenhausplanung im Lichte vielfältiger Herausforderungen wie demografischer Wandel und Fachkräftemangel neun Handlungsempfehlungen an die Hand:

  • Empfehlung 1: Kleinteiligere Krankenhausplanung mittels Leistungsgruppen zur effizienten Bedarfsplanung und Zuweisung von Leistungsgruppen
  • Empfehlung 2: Konzentration von Leistungen unter aktiver Steuerung des Ministeriums
  • Empfehlung 3: Länderübergreifende Analysen und Abstimmung für eine zukünftige gemeinsame Planung
  • Empfehlung 4: Erreichbarkeitsorientierte Krankenhausplanung
  • Empfehlung 5: Versorgungsrelevante Krankenhäuser stärken durch gezielteren Einsatz von Investitionsmitteln
  • Empfehlung 6: Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung und Nutzung neuer Technologien
  • Empfehlung 7: Datengrundlagen und Softwareunterstützung für die neue Krankenhausplanung
  • Empfehlung 8: Begleitung des Abbaus von überschüssigen Bettenkapazitäten
  • Empfehlung 9: Vorbereitung auf Krisensituationen und koordinierende Funktion ausgewählter Kliniken

Die Erkenntnisse des Gutachtens und die Empfehlungen der Gutachter für die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen werden zentrales Thema der Regionalgespräche in den sechs geplanten Versorgungsregionen Baden-Württembergs (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Ulm) sein. Diese Gespräche mit den jeweiligen örtlichen Landrätinnen und Landräten, Oberbürgermeistern und Krankenhausgeschäftsführungen starten am morgigen Mittwoch in Tübingen und Stuttgart und werden im Laufe des Januar auch in den anderen geplanten Versorgungsregionen Karlsruhe, Heidelberg, Ulm und Freiburg fortgesetzt. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse und Empfehlungen des Gutachtens in den neuen Landeskrankenhausplan einfließen, der derzeit vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in enger Abstimmung mit dem Landeskrankenhausausschuss erarbeitet wird.

Zahlen, Daten, Fakten

  • Derzeitige Anzahl von Krankenhausstandorten in Baden-Württemberg: 232 Krankenhaus-Standorte

  • Krankenhausbetten in Baden-Württemberg / 100.000 Einwohner (2022): 478 Betten

  • Krankenhausbetten im Bund / 100.000 Einwohner (2022): 573 Betten

  • Krankenhaus-Fälle in Baden-Württemberg / 1.000 Einwohner (2022): 166 Fälle

  • Krankenhaus-Fälle im Bund / 1.000 Einwohner (2022): 201 Fälle

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Planung nach Leistungsgruppen im Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG): 25. Juli 2024

  • Inkrafttreten des KHVVG: 12. Dezember 2024

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