Ein großer Schritt auf dem Weg zu einer Landesagentur für die Fachkräftezuwanderung: Der Ministerrat hat die vom Ministerium der Justiz und für Migration und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geplante Einrichtung der sogenannten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) beschlossen. Die zentrale Stelle ermöglicht durch kompetente Beratung und effiziente Verwaltungsverfahren eine schnelle und unbürokratische Einreise von Fachkräften.
Wirtschaftsstandort stärken
Justizministerin Marion Gentges sagte: „Unser Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte aus dem Ausland. Die Ausländerbehörden, die bislang alleine hierfür zuständig waren, sind aufgrund des nie zuvor dagewesenen Zugangs aus der Ukraine und des enormen Anstiegs der Zahlen an Asylsuchenden sehr stark belastet. Das wirkt sich natürlich auch auf die Anträge der Fachkräfte aus. Mit der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften wollen wir ausländischen Fachkräften unkompliziert und schneller die Einreise ins Land ermöglichen und damit auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stärken. Dabei führt die Landesagentur nicht nur das beschleunigte Fachkräfteverfahren als solches durch, sondern berät Arbeitgeber bereits im Vorfeld rund um die Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses. Dabei sollen alle Bearbeitungsschritte grundsätzlich digital abgewickelt werden.“
Sozialminister Manne Lucha betonte: „Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften ist gerade in den Gesundheits- und Pflegeberufen von größter Bedeutung. Diese Berufe machen deutlich mehr als die Hälfte aller Anerkennungsverfahren im Land aus. Mein Haus hat schon erste Schritte vorbereitet, um die Umsetzung im Bereich Gesundheits- und Pflegeberufe rasch voranzutreiben.Wir wollen schnellstmöglich handlungsfähig sein und machen heute den Weg frei für eine besser koordinierte und beschleunigte Zuwanderung der dringend benötigten Fachkräfte aus dem Ausland.“
Landesagentur als zentraler Ansprechpartner
Die neue LZF wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen, das zum Ziel hat, das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft zu vereinfachen, indem gesetzliche Bearbeitungsfristen verkürzt und Reibungsverluste zwischen den beteiligten Behörden vermieden werden. Die LZF ist zentraler Akteur und beteiligt alle anderen am Prozess beteiligten Behörden wie etwa die Bundesagentur für Arbeit, Berufsanerkennungsstellen oder Auslandsvertretungen, sodass der Arbeitgeber nur einen Ansprechpartner hat.
Die LZF wird bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart angesiedelt, durch eine gemeinsame Homepage als „digitales Dach“ wird sie als einheitliche Einrichtung auftreten. Die Aufgabenwahrnehmung zwischen den beiden Regierungspräsidien ist nach Berufsgruppen aufgeteilt: Verfahren für Fachkräfte, die einen Gesundheits- oder Pflegeberuf ausüben sollen, werden beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet, alle außerhalb dieser Berufsgruppen beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die LZF wird grundsätzlich digital arbeiten. Die Zuständigkeit der zentralen Behörde tritt neben die schon bisher zuständigen Ausländerbehörden.
Wann die LZF starten wird, ist von der Gewinnung und Einstellung der erforderlichen Mitarbeitenden abhängig. Über die Bereitstellung der Stellen und Sachmittelbedarfe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.